Krebsvorsorgeuntersuchung

Eigentlich ist der Begriff „Krebsvorsorgeuntersuchung“ nicht ganz korrekt.

Es handelt sich hierbei eigentlich um medizinische Früherkennungsmaßnahmen, die dem frühzeitigen Entdecken von Krebserkrankungen dienen, hier speziell der Früherkennung von Gebärmutterhals- und Brustkrebs

Alle Frauen in Deutschland haben ein Anrecht, sich bei dem Frauenarzt/der Frauenärztin ihrer Wahl zur Krebsfrüherkennungsuntersuchung (für Gebärmutterhalskrebs) vorstellen.

Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Selbstverständlich können Sie diese Untersuchungen auch bei uns vornehmen lassen.

Seit Januar 2020 gelten neue sogenannte Krebsvorsorgerichtlinien.

Danach haben Frauen im Alter von 20-35 Jahren einmal pro Jahr Anspruch auf einen Gebärmutterhalsabstrich ( sog. „Krebsvorsorgeabstrich“)

Frauen ab 35 Jahren haben einen Anspruch auf einen Gebärmutterhalsabstrich (sog. „Krebsvorsorgeabstrich“) mit einem HPV-Abstrich (humane Papilloma-Viren) alle drei Jahre.

Für Frauen mit kompletter Gebärmutterentfernung gilt das nicht.

Bei Fragen sprechen Sie uns an oder vereinbaren direkt einen Termin.

Erinnerung an den Termin zur Krebsvorsorgeuntersuchung (Recall)

In der Hektik des Alltages und durch viele Termine vergeht die Zeit oft wie im Flug, so dass man oft denkt, die letzte Krebsvorsorgeuntersuchung liegt noch nicht so lange zurück. In Wirklichkeit jedoch ist der vergangene Zeitraum viel größer, als man denkt.

Wir – als Ihre Frauenarztpraxis – wollen Ihnen gerne helfen und Sie an den Termin zur Krebsvorsorgeuntersuchung rechtzeitig erinnern.

Aus Datenschutzgründen müssen Sie dazu einfach nur eine Einverständniserklärung bei uns in den Praxen unterschreiben, dann haben Sie die Möglichkeit, diesen Service für Sich in Anspruch zu nehmen!

Telefon

Telefon

0201-682612 und 0201-678296

E-Mail

E-Mail

info@loewendick.de